Rede zum Haushalt 2018 Landkreis Lörrach der SPD-Kreistagsfraktion am 22.11.2017

Veröffentlicht am 25.11.2017 in Kreistagsfraktion

Sehr geehrte Frau Landrätin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

geschätzte Damen und Herren,

es gleicht schon einem jährlich wiederkehrenden Ritual der Behandlung des Landkreishaushaltes in Erkenntnis der Tatsache, dass das ganz Überwiegende schon festgezurrt ist. Gestaltungsspielräume nehmen nicht zu, im Gegensatz zum Umfang und Komplexität der Pläne und Projekte und der Größenordnungen der Ausgaben und zu bildenden Einnahmen. Letztere steigen seit Jahren überproportional etwa im Vergleich zur Zunahme der Wirtschaftsleistungen in der Bundesrepublik Deutschland. Insofern gilt für meinen Beitrag auch der Ausspruch: „Same procedure as last year“. Damit meine ich die Einschätzung der Ziele und Projekte aus unserer Brille der Sozialdemokratie. Schließlich sind wir nicht allein legitimiert zu einem eher technokratisch geprägten Abnicken der Haushaltsansätze, sondern melden vorsorglich auch noch politische Gestaltungsansprüche an, die wir wie in den Vorjahren in einzelne Themenfelder gliedern.

I. Haushalt Landkreis Lörrach

 

1. Ausgleich in der kommunalen Finanzwirtschaft

 

Die Zunahme des Gesamtvolumens des Landkreishaushaltes mag einerseits aufgrund der gestiegenen Leistungsbereitschaft und der Grundsatzentscheidung zum Klinikneubau imponierend sein, beinhaltet aus unserer Sicht auch zunehmend Risiken. Ich verweise hierbei auf die Steigerungen des Haushaltsvolumens des Ergebnishaushalts in den letzten 3 Jahren um 48,5 Millionen Euro oder 21,1%. Diese Steigerung darf sich so nicht fortsetzen und dieser Aufgabe müssen sich Kreistag und Verwaltung gemeinsam widmen!

Erstmals plant der Landkreis im Jahr 2018 zur Finanzierung des Zentralklinikums einen Überschuss vom 860.000 Euro ein. Man möge sich daran erinnern, dass die ungeplanten Überschüsse der Jahre 2015 und 2016 zusammen ca. 9 Mio. Euro betrugen. Im Hinblick auf die Entwicklung des Kreisumlagehebesatzes wird man dazu kommen müssen, künftige Überschüsse nicht mehr den Rücklagen zuführen, sondern sie zum Ausgleich künftiger Haushalte verwenden. Zwar werden diese zusätzlichen Aufwendungen garniert durch ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum in der Bundesrepublik Deutschland und einhergehend mit besseren Zuweisungen an Länder, Kreise und Kommunen. Andererseits betrachten wir diese Entwicklung auch mit Skepsis, da die Wahrscheinlichkeit eines Konjunkturabschwunges in der Wahrscheinlichkeit mit zunehmender Länge eine Hochkonjunkturphase zunimmt. Wir als SPD möchten uns nicht ausmalen, wenn die erwarteten Mehrzuweisungen einmal aufgrund sich abschwächender konjunktureller Situation ausbleiben und die Kreisumlage noch mehr als bislang zur Gegenfinanzierung beitragen müsste. Hierbei sehen wir insbesondere auch die Problematik der mittlerweile auch in unserem Landkreis auseinanderklaffenden Finanzkraft. In einer sich verschärfenden Finanzsituation werden die schwächeren Gemeinden Schwierigkeiten bekommen, ihre gemeindeeigenen Projekte noch zu finanzieren. An die schwierige Finanzlage einzelner finanzschwacher Kommunen in der Gesamtrepublik möchte ich an dieser Stelle gar nicht denken. Die Verwaltung hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach hinter dem Landesdurchschnitt hinterherhinkt. Die Ursachen dieser Entwicklung müssen näher beleuchtet werden. Unabhängig hiervon sieht die SPD die dringende Notwendigkeit, dass die neue Bundesregierung die Finanzausstattung der Kommunalseite nachhaltig stärkt. Die sozialen Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen in Kreisen und Gemeinden sind vielfältig. Kitas, Krankenhäuser, Pflegeförderung am Arbeitsmarkt.

Jahr für Jahr steigen die Sozialausgaben der Kommunen um rund 2 Milliarden Euro. Die meisten von ihnen sind fremdbestimmt. Zwar hat der Bund versucht, die Belastungen abzumildern. Dies wird aber nicht ausreichen, sondern erfordert die weitere Entlastung bei den Sozialausgaben.

Insbesondere erwarten wir, dass die finanziellen Folgen der Integration neben der Kosten der Unterbringung und Versorgung, etwa durch den flüchtlingsbedingten Ausbau der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur besser abgefedert werden. Wir erwarten eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration, die insbesondere im Aspekt der Ausbildung vor Ort, etwa durch weitere Integrationskurse gedeckt werden. Wir sehen auch die Notwendigkeit, dass die Bundesfinanzierung der fluchtbedingten Kosten der Unterkünfte über das Jahr 2018 hinaus gesetzlich geregelt wird. Für zahlreiche Themen, wie etwa die Finanzierung der abgelehnten aber geduldeten bzw. noch nicht ausgereisten Asylbewerber oder der Umgang mit Vorhaltekosten bei Flüchtlingsunterkünften, stehen notwendige Finanzierungsvereinbarungen teilweise noch aus.

Frau Landrätin, Sie haben die Präsentation Ihres Haushaltsentwurfes mit den unterschiedlichen Risiken der Haushaltseinbringung und im Sozialausschuss dargestellt. Aus unserer Sicht sind die Risiken zu Recht im Konjunktiv dargestellt. Ob sie also schlagend wären, können wir heute nicht beurteilen. Die SPD-Fraktion hat großes Vertrauen, dass sich die zutreffende Rechtsauffassung des Landkreises bei der Spitzabrechnung der Unterkunftskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durchsetzen wird und die hier die dargestellten Risiken von insgesamt 4,7 Mio. Euro nicht eintreten werden. Die Unterstützung unserer Fraktion haben Sie bei diesen Verhandlungen ausdrücklich. Notfalls sollten wir hier auch den Rechtsweg bestreiten. Das Land kann sich nicht durch die Hintertür von seiner Zusage der Spitzabrechnung verabschieden.

Als weitere Notwendigkeit eines stärkeren Engagements des Bundes sehen wir in dem qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Bund und Länder möchten mit einem Qualitätsentwicklungsgesetz die Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung erhöhen. Dies erfordert aber nicht nur eine Unterstützung bei anstehenden Investitionskosten, sondern auch eine stärkere Beteiligung an den Betriebskosten.

Schließlich sehen wir auch die Notwendigkeit einer auskömmlichen Finanzausstattung bei der Eingliederungshilfe und bei den Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudgets „Jobcenter“ zur Beseitigung von Langzeitarbeitslosigkeit.

 

2. Bildungsausbau und -gerechtigkeit

In den vergangenen Jahren hat der Landkreis Lörrach erhebliche Anstrengungen für die Schulentwicklung der gewerblichen Schulen unternommen. Konsequent ist die beschlossene Rotation einzelner Fachbereiche in ein Bauprogramm umgesetzt worden. Die Gesamthöhe des Investitionsvolumens allein für die Schulentwicklung in Höhe von derzeit dargestellten ca. 22 Millionen und weiterer derzeit mit 9 Millionen ausgewiesener Kosten für die Energetische Sanierung, Optimierung und Modernisierung an allen drei Standorten bedeuten für die nächsten Jahre eine gewaltige Herausforderung für den Haushalt und den Schulbetrieb. Wir tragen diese Entwicklung vollumfänglich mit. Allerdings sehen wir die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen, beispielsweise in der Ansiedlung des Ausbildungsganges „Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA)“ in Rheinfelden sowie die Ergänzung des Profils der Technischen Chemie ebenfalls am Gymnasiumzweig der Gewerbeschule Rheinfelden.

Hier bedauern wir, dass die Anstrengungen in unserem Landkreis, den Schulentwicklungsprozess voranzubringen und bereits jetzt schon Angebotsformen ohne Zukunft beendet zu haben, vom Kultusministerium nicht gewürdigt werden in Bezug auf den Antrag auf Einrichtung eines PTA-Ausbildungsganges.

Schulentwicklungsplanung mit Zukunft muss im Dualen System immer den Blick auf die regionale Wirtschaft und die regionalen Unternehmen und deren Arbeitsplätze haben und wir wünschen uns, dass dies im Kultusministerium stärker Berücksichtigung findet.

Bei der Schulsozialarbeit wird es erforderlich sein, eine Analyse bezogen auf den

Bedarf im Bereich der Sekundarstufe und den Beruflichen Schulen zu machen.

Wir wissen, dass die Schulsozialarbeit auch ein wichtiger Baustein der Präventionsarbeit ist und dass die Herausforderungen an allen Schulen für soziale Integration eher stiegen als geringer werden.

Der Landkreis und die kommunalen Schulträger haben in der Verantwortung für die bei den Trägern beschäftigten Schulsozialarbeiter/-innen mit der Erhöhung ihres Anteils ihren Beitrag geleistet, und werden dies auch weiterhin im Blick behalten, da der Zuschuss von den Trägern als nicht auskömmlich benannt wird.

Hier sehen wir das Land Baden-Württemberg in der Pflicht, den Landesanteil je Stelle zu erhöhen und an die tariflichen Steigerungen anzupassen. Es kann nicht sein, dass das Land mit einer Drittelfinanzierung einsteigt und dann durch die Deckelung des Betrags der Kreis und die Gemeinden dabei allein die Steigerungen tragen müssen.

Mit dem Projekt „Integration und Inklusion“, an dem sich die schulischen Partner und viele Träger und Einrichtungen sehr engagiert beteiligt haben, wurden von der frühen und vorschulischen Bildung bis zum Übergang in Ausbildung, Arbeit und Beruf die gemeinsamen Aufgaben für eine gelingende Biographie von Kindern und Jugendlichen formuliert und in der Zusammenarbeit aller Akteure sollen Wege entstehen, die Nachteile und Einschränkungen ausgleichen können.

Die Sozialstrategie und die Umsetzung der damals eingeleiteten Maßnahmen ist wirksam, aber es hat sich gezeigt, dass auch ein gutes Instrument nur dann wirksam bleibt, wenn es aktualisiert und fortgeschrieben wird, weshalb wir dieser Entscheidung und den dafür notwendigen Haushaltsmitteln gerne zustimmen.

 

3. Soziale Ausgewogenheit

Der Landkreis hat mit seinen Teilhabeplanungen bereits frühzeitig Weichen dafür gestellt, Ziele formuliert und Maßnahmen ergriffen, um Menschen mit Hindernissen in der Teilhabe an Bildung, Arbeit und der Beteiligung am gesellschaftlichen und kulturelle Leben in der Gemeinschaft diese teilhabe zu ermöglichen.

In 2018 wird der letzte Teilhabeplan 2b erstellt sein und gleichzeitig werden die früheren Planungen fortgeschrieben. Das braucht fachliche und personelle Ressourcen, ist aber unverzichtbar.

Noch offen und eher sorgenvoll müssen die Fragestellungen in der Vorbereitung und Durchführung des Bundesteilhabegesetzes sein – dies vor allem bezogen auf die finanziellen Auswirkungen und der Frage, ob sich Bund und Land entsprechend beteiligen werden.

Die Umsetzung von Zielen in der Sozialplanung bedarf der engen Kooperation zwischen Kreis und Gemeinden.

Und hier gilt es Dank auszusprechen an die Freien Träger, ohne deren Leistungsfähigkeit, Wirksamkeit und Kompetenzen die Realisierung dieser Aufgaben und Ziele nicht möglich wäre.

Nicht zu vergessen das bürgerschaftliche, ehrenamtliche Engagement in allen Ebenen und insbesondere in der Mitwirkung in allen Bereichen der Flüchtlingsarbeit.

Aus diesem Grund haben wir uns dafür eingesetzt, dass die wichtige Beratungs-und Unterstützungsarbeit der Beratungsstellen der Diakonie, der katholischen Kirche und von pro familia erhalten bleibt und nicht gefährdet werden darf, weil der Kreis die Zuschüsse komplett streicht oder keinerlei Zuschuss gewähren will.

Im Zuge der Einbringung und Diskussion des Haushaltsplanentwurfes 2018 haben wir eine Präsentation mit den Chancen im Sozialbereich vermisst. Der Arbeitsmarkt in Deutschland zeigt sich robust. Trotz der Tatsache, dass im Laufe des Jahres 2017 vermehrt anerkannte Asylbewerber den Arbeitsmarkt zur Verfügung standen, ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei weitem nicht so stark gestiegen, wie zunächst erwartet. Alles spricht dafür, dass sich dieser positive Trend auch im Jahre 2018 fortsetzen wird. Wir halten die Korrektur von 4.950 auf 4.850 Bedarfsgemeinschaften im Jahresmittel 2018 für einen ersten Schritt, aber nicht weitgehend genug. So könnten wir uns aufgrund der aktuellen Zahlen, die unter 4.500 Bedarfsgemeinschaften vorliegen, durchaus auch die Zahl von 4.750 Bedarfsgemeinschaften vorstellen.

Wir verweisen hier auf die aufgelegten besonderen Programme und Projekte wie Arbeit & Sprache und der Arbeitsintegration von Geflüchteten vor allem aus der Gruppe 2 sowie den Sprachkursangeboten für Frauen mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die wir vollumfänglich unterstützen.

 

4. Gleiche Lebensbedingungen in Stadt und Land

In zahlreichen Diskussionsfeldern unterhalten wir uns über bereits eingetretene und zu erwartende Strukturveränderungsprozesse, insbesondere im ländlichen Raum. Der Landkreis Lörrach hat in den letzten drei Jahren in ausführlicher und zielorientierter Diskussion den öffentlichen Personennahverkehr auf den Prüfstand gestellt und als Ergebnis eine erhebliche Leistungssteigerung im öffentlichen Nahverkehr bewirken können. Insbesondere unserem Kreistagsmitglied, Herrn Herbert Baier, ist es zu verdanken, dass einige Schulbuskurse in den allgemeinen öffentlichen Nahverkehr überführt werden konnten und auch das Randzeitenangebot verbessert wurde. Die Regiobuslinie 54 von Kandern nach Lörrach betrachten wir als Gewinn, ebenso wie die einzelnen freiwillig erbrachten Maßnahmen der Strukturförderung des ländlichen Raums mit facettenreichen Projekten. Auch die Initiativen des Naturparks Südschwarzwald fördern auf langfristige Sicht ein positives Image unserer ländlichen Region.

Bei der Gesundheitsversorgung des ländlichen Raumes sehen wir allerdings noch erheblichen Klärungsbedarf in den nächsten Jahren. Wir hatten ursprünglich die Idee der Entwicklung einer Gesundheitskonzeption eingebracht, die in „abgeschwächter Form“ nunmehr durch die Gesundheitskonferenz erarbeitet wird. Die Erfassung der Ärzteversorgung bei Haus- und Fachärzten sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir halten es aber auch weiterhin für notwendig, entsprechende medizinische Versorgungszentren langfristig dezentral, insbesondere im ländlichen Raum unseres Kreises, zu entwickeln. Eine strategische Koordination des Landkreises ist in dieser Fragestellung aus unserer Sicht unverzichtbar. Es ist anerkannt, dass die ambulante Versorgung unserer Bevölkerung wie auch die Notfallversorgung künftig eine höhere Bedeutung in ihrer dezentralen Funktion erhalten wird.

 

5. Guter Standort Landkreis Lörrach

Erfreulicherweise konnte der Landkreis Lörrach im letzten Jahr im Kreisrankingvergleich Boden gut machen. Wir begrüßen die eingeleiteten Initiativen den Wirtschaftsstandort im Landkreis zu stärken. Beispielhaft als gelungene Maßnahme möchte ich die Werbeplattform SW-Plus benennen, die eine offensive Strategie zum Anwerben von Fachkräften verfolgt.

Wir sehen nach wie vor die Notwendigkeit zum Ausbau weiterer Netzwerke und Strategien zum Anwerben von Fachkräften.

Einen wichtigen Stellenwert nimmt in der Wirtschaftsfreundlichkeit des Landkreises auch der Ausbau der Infrastruktur ein. Hierbei sehen wir insbesondere die Notwendigkeit die Ost-West-Richtung zu stärken. Das bedeutet einmal den zügigen Weiterbau der A 98 nach Osten, vor allen Dingen aber auch die konsequente Weiterführung des Projekts der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke.

Im Zusammenhang mit den notwendigen Verkehrsinfrastrukturen stellt sich allerdings uns die Frage, welchen Beitrag die Ortsumgehung Rümmingen hierzu leisten kann.

Als weitere imagepflegende Standortwerbung sehen wir Fragen der Weiterentwicklung von Freiraum- und Erholungslandschaft, in der Kooperation mit unseren Nachbarn in Frankreich und der Schweiz und in einer klar erkennbaren Energiestrategie für den Landkreis Lörrach. Nachdem wir nun in unserem Kreis abgestimmt nur eine begrenzte Zahl von Windkraftanlagen errichten können, sehen wir in der Förderung der Solarenergie eine wichtige Impulsgebung für die Energiewende (Hinweis auf die Jamaika-Koalitions-Verhandlungen). Die errichtete Solaranlage auf der ehemaligen Deponie Herten ist ein ermutigendes Beispiel und verlangt den Einsatz nach mehr.

 

6. Moderne Verwaltung und Digitalisierung

Nach wie vor sehen wir von Jahr zu Jahr das Anwachsen des Personalkörpers der Landkreisverwaltung. Die Sonderthematik der Flüchtlingsunterbringung und –integration hat zu einer überproportionalen Personalvermehrung geführt, die uns in den Vorbereitungsunterlagen verdeutlicht wurde. Beim Stellenplan, insbesondere für die Flüchtlingsbetreuung, bitten wir Sorge dafür zu tragen, dass nach dem unstreitig erforderlichen Aufwachs in den vergangenen drei Jahren nun auch der entsprechende Abbau in dem Maße erfolgt, wie die Aufgabe der Anschlussunterbringung an die Kommunen übergeht. Dies ist nicht einfach, aber letztlich alternativlos

Mit großen Erwartungen sehen wir auch die erforderlichen Schritte der Umbau der Verwaltung im Zuge der Digitalisierung. Wir erwarten im kommenden Jahr Vorschläge, wie das Thema stärker als bisher in der Verwaltungsstruktur Eingang finden kann, weil wir hier sehr viele Schnittstellen sehen. Wir verzichten an dieser Stelle aber auf die Einbringung eines entsprechenden Antrags, weil wir damit immer befürchten, zur weiteren Stellenmehrung beizutragen. Wir würden uns an dieser Stelle auch einmal eine Organisationsuntersuchung erhoffen, die nicht nur den Arbeitsmehraufwand, sondern auch verstärkt der Chancen des Umbaus der Verwaltung betrachtet.

 

II. Eigenbetriebe

 

Bei der Klinik-GmbH stehen wir mit dem Entscheid zum Bau eines Zentralklinikums vor der größten Herausforderung für Kliniken und Kreis seit Jahrzehnten. Der von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Antrag auf Kostenkontrolle wurde durch die begleitende Baukostenkontrolle nach unserem Empfinden berücksichtigt. Allerdings wird auch durch den begründeten Bauausschuss ein permanentes Nachfragen nach den Entwicklungen erforderlich sein, ob die wünschenswerte Maßnahme des Klinikneubaus in beherrschbare Dimensionen zu halten.

Für uns von Bedeutung ist die Anbindung des Zentralklinikums vorzugsweise durch den öffentlichen Nahverkehr mit der Errichtung eines S-Bahn-Haltepunktes, ein erforderlicher kreuzungsfreier Anschluss an die B 317 und eine angemessene Radweganbindung. Im Hinblick auf die langen Anlauf- und Reaktionszeiten, insbesondere bei Bahn sollten die entsprechenden Aktivitäten unverzüglich eingeleitet werden.

Bei DATA-MED und MVZ sehen wir gute Entwicklungen. Wir sind froh, dass in unserem Sinne die künftige Servicegesellschaft für die Kliniken einen überschaubaren und politisch vertretbaren Dienstleistungsauftrag wahrnimmt. Mit der neuen Namensbezeichnung verschwindet der Firmenname DATA-MED, der in der öffentlichen Wahrnehmung nicht immer nur positiv belegt war. Die Anpassung an das Tarifrecht begrüßen wir; die entstehenden höheren Aufwendungen bei den Kliniken nehmen wir in Kauf. Bereits in meiner Haushaltsrede 2016 hatte ich ja für die SPD eine finanzielle Unterstützung der Kliniken bei dem Projekt „Zentralklinikum“ eingefordert.

Beim Eigenbetrieb Heime stehen mit der Dezentralisierung und Ambulantisierung des Markus-Pflüger Heimes und der Entwicklung hin zu drei Zentren im Landkreis mit allen Angebotsformen große Veränderungen an.

Rund 25 Mio. Euro an Investitionen stehen in den nächsten Jahren an mit dem Schwerpunkt der Erstellung von zwei Pflegeheimen in Hausen und Schliengen.

Auch in diesen Projekten wird ein Kostencontrolling erforderlich sein, damit die Projekte finanziell nicht aus dem Ruder laufen.

Die Integrationsfirma wird ein wichtiger Beitrag dafür sein, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Gesamtwürdigung:

Einmal mehr darf ich feststellen, dass der Haushaltsplanentwurf des Kreises 2018 sehr gut vorbereitet wurde. Dies liegt einmal darin, dass unsere Strategie mittlerweile völlig unstrittig ist und im Zuge der Beratungen des Kreistages viele fast alle Maßnahmen abgeleitet werden, ohne strategisch zu sein. Auch die teilweise vorgängigen Beschlüsse des Gremiums erleichtern die Beratungen des Haushaltsplanes. Zu loben ist der gut lesbare systematische Aufbau und die Betreuung der Fraktionen in ihrer Beratung. Die aufgeworfenen Fragen konnten zügig und kompetent beantwortet werden. Für diese sehr guten Grundlagen für Arbeit und Diskussion möchte ich seitens der SPD allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen ganz herzlichen Dank aussprechen. Die SPD stimmt dem Haushaltsplan 2018 mit einem Kreisumlagesatz von 32.0 / 32.14 % zu.

 

Ich danke für das Zuhören.

 

Klaus Eberhardt

Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort.

 

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